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   BFH, 08.03.1984 - I R 44/80   

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https://dejure.org/1984,215
BFH, 08.03.1984 - I R 44/80 (https://dejure.org/1984,215)
BFH, Entscheidung vom 08.03.1984 - I R 44/80 (https://dejure.org/1984,215)
BFH, Entscheidung vom 08. März 1984 - I R 44/80 (https://dejure.org/1984,215)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 227 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Säumniszuschlag - Sachliche Unbilligkeit - Überschuldung - Zahlungsunfähigkeit - Unmöglichkeit der Steuerzahlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 140, 421
  • BB 1984, 1478
  • BStBl II 1984, 415
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72

    Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 08.03.1984 - I R 44/80
    Ein Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen setzt voraus, daß ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht mehr zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727, und vom 14. September 1978 V R 35/72, BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58).

    Als mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht mehr vereinbar und als einen zwingenden Erlaßgrund wegen sachlicher Unbilligkeit hat der BFH die Erhebung von Säumniszuschlägen insbesondere dann angesehen, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und deshalb die Ausübung eines Druckes zur Zahlung ihren Sinn verliert (BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727).

  • BFH, 14.09.1978 - V R 35/72

    Vollziehung eines Steuerbescheids - Aufhebung der Vollziehung -

    Auszug aus BFH, 08.03.1984 - I R 44/80
    Ein Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen setzt voraus, daß ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht mehr zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727, und vom 14. September 1978 V R 35/72, BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58).
  • BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75

    Bemessung von Säumniszuschlägen - Rechtsbehelfsverfahren - Herabsetzung der

    Auszug aus BFH, 08.03.1984 - I R 44/80
    Die Säumniszuschläge sind ein Druckmittel eigener Art zur Durchsetzung fälliger Steuern und entstehen kraft Gesetzes bei unterbliebener Zahlung, ohne daß es auf ein Verschulden des Steuerpflichtigen ankommt (BFH-Beschluß vom 8. Dezember 1975 GrS 1/75, BFHE 117, 352, BStBl II 1976, 262).
  • BFH, 15.02.1973 - V R 152/69

    Voraussetzungen für Erlaß wegen sachlicher Unbilligkeit

    Auszug aus BFH, 08.03.1984 - I R 44/80
    Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes einer Steuervorschrift bewußt in Kauf genommen hat, rechtfertigen nicht den Erlaß aus Billigkeitsgründen (vgl. BFH-Urteile vom 15. Februar 1973 V R 152/69, BFHE 108, 571, BStBl II 1973, 466, und vom 24. September 1976 I R 41/75, BFHE 120, 212, BStBl II 1977, 127).
  • BFH, 24.09.1976 - I R 41/75

    Uneinbringlichkeit der Kaufpreisforderung - Betriebsveräußerung - Auswirkung auf

    Auszug aus BFH, 08.03.1984 - I R 44/80
    Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes einer Steuervorschrift bewußt in Kauf genommen hat, rechtfertigen nicht den Erlaß aus Billigkeitsgründen (vgl. BFH-Urteile vom 15. Februar 1973 V R 152/69, BFHE 108, 571, BStBl II 1973, 466, und vom 24. September 1976 I R 41/75, BFHE 120, 212, BStBl II 1977, 127).
  • RG, 17.12.1901 - VII 386/01

    Anfechtung im Konkurse.

    Auszug aus BFH, 08.03.1984 - I R 44/80
    Dagegen liegt nur eine Zahlungsstockung vor, wenn zu erwarten ist, daß der Schuldner seine Verbindlichkeiten innerhalb eines Zeitraums, der nach Auffassung des Verkehrslebens den Mangel an bereiten Mitteln als einen nur vorübergehenden erscheinen läßt, erfüllen wird (vgl. Urteil des Reichsgerichts vom 17. Dezember 1901 Rep. VII. 386/01, RGZ 50, 39).
  • BFH, 23.05.1985 - V R 124/79

    Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. zuletzt Urteil vom 8. März 1984 I R 44/80, BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415) setzt ein Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen voraus, daß ihre Einziehung im Einzelfall - insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge - nicht mehr zu rechtfertigen ist, weil deren Erhebung - obwohl der Sachverhalt den gesetzlichen Tatbestand erfüllt - den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft.

    In der genannten Entscheidung und in dem daran anknüpfenden Urteil vom 8. März 1984 I R 44/80 (BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415) hat der Bundesfinanzhof die Erhebung von Säumniszuschlägen insbesondere dann als sachlich unbillig angesehen, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuern wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und deshalb die Ausübung eines Drucks zur Zahlung ihren Sinn verliert.

    Diese Auffassung verkennt, daß die vorgenannten Entscheidungen Fälle betrafen, in denen die für den Steuerpflichtigen ungünstigsten wirtschaftlichen Voraussetzungen festgestellt (BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727) oder Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben waren (BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415).

  • BFH, 28.10.2008 - VIII R 36/04

    Zufluss von "(Schein-)Renditen" bei Schneeballsystem

    Zum anderen kommt es in diesem Zusammenhang gerade nicht darauf an, ob der Initiator des Schneeballsystems --hier die C-- im fraglichen Zeitraum auch im Stande gewesen wäre, alle seine Verbindlichkeiten, also auch die noch nicht innerhalb eines absehbaren Zeitraums (von drei bis sechs Monaten; vgl. BFH-Urteil vom 8. März 1984 I R 44/80, BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415, unter II.1.a der Gründe) fällig werdenden Renditen und gekündigten Kapitaleinlagen, auf einmal auszuzahlen.
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer

    Zwar ist dem Berufungsgericht darin beizupflichten, daß die Einziehung von Säumniszuschlägen sachlich unbillig ist, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuern wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und deshalb die Ausübung eines Drucks ihren Sinn verliert (vgl. BFH, Urteile vom 8. März 1984 - I R 44/80 - BStBl. 1984 II S. 415 und vom 22. April 1975 - VII R 54/72 - BStBl. 1975 II S. 727 ), und daß diese Voraussetzungen hier nicht erfüllt sind, weil die Klägerin die Steuerschulden im Fall des ihr zumutbaren Verkaufs des Altenheims hätte begleichen können.
  • BFH, 22.06.1990 - III R 150/85

    Erlaß von Säumniszuschlägen zumindest teilweise möglich, ohne daß

    Dies sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) der Fall, wenn der Steuerschuldner im Zeitpunkt der Erhebung der Säumniszuschläge überschuldet und zahlungsunfähig sei (Urteile vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727, und vom 8. März 1984 I R 44/80, BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415).

    Das FG hat zutreffend entschieden, daß ein Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen nach ständiger Rechtsprechung des BFH geboten ist, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung von Steuern wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich war und die Ausübung des mit der Erhebung von Säumniszuschlägen beabsichtigten Zahlungsdrucks deshalb ihren Sinn verloren hat (BFH-Urteile in BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727 und in BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415).

    Nach den nicht angegriffenen und den Senat bindenden Feststellungen der Vorinstanz (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) war der Kläger zwar überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig (zur Bedeutung des Begriffs der Zahlungsunfähigkeit vgl. insbesondere das BFH-Urteil in BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415).

  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 57/95

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

    In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob die A in diesem Zeitraum auch imstande gewesen wäre, alle ihre Verbindlichkeiten, also auch die noch nicht innerhalb eines absehbaren Zeitraums (von drei bis sechs Monaten; vgl. BFH-Urteil vom 8. März 1984 I R 44/80, BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415, unter 1. a) fällig werdenden Renditen und gekündigten Kapitaleinlagen, auf einmal auszuzahlen.
  • BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87

    Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind Säumniszuschläge, die ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Steuerpflichtigen mit der Nichtzahlung der Steuer zum Fälligkeitszeitpunkt verwirkt sind (§ 240 Abs. 1 AO 1977), dem Hauptschuldner wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, wenn ihm die rechtzeitige Zahlung der Steuerschulden wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich war und deshalb die Ausübung eines Druckes zur Durchsetzung der Zahlung ihren Sinn verloren hatte (Urteile vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727, und vom 8. März 1984 I R 44/80, BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415).
  • BFH, 08.03.1990 - IV R 34/89

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen

    Zum Antrag des Klägers, die Säumniszuschläge aus sachlichen Gründen zu erlassen, hat sie unter Berufung auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. April 1975 VII R 54/72 (BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727), und vom 8. März 1984 I R 44/80 (BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415) ausgeführt, daß die Entstehung von Säumniszuschlägen dann sachlich unbillig und im Wege eines Erlasses nach § 227 der Abgabenordnung (AO 1977) zu korrigieren sei, wenn Säumniszuschläge erhoben würden, die nach demjenigen Zeitpunkt angefallen seien, von dem an der Schuldner überschuldet und zahlungsunfähig sei.

    Bei Gesamtverbindlichkeiten von 395.000 DM sei also nicht der Fall gegeben, daß das Vermögen des Schuldners seine Verbindlichkeiten nicht mehr decke (BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415).

    Diese sei das auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende dauernde Unvermögen des Schuldners, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im wesentlichen berichtigen zu können (Abschn. 1a der Entscheidungsgründe von BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415).

    Ein Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen ist geboten, wenn ihre Einziehung mit Rücksicht auf ihre Funktion als Druckmittel eigener Art zur Durchsetzung fälliger Steuern ihren Sinn deshalb verliert, weil dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuern infolge Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich war (ständige Rechtsprechung; Urteile des BFH in BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415; vom 2. Juli 1986 I R 5/83, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Abgabenordnung, § 240, Rechtsspruch 10, und vom 14. Mai 1987 X R 26/81, StRK, Abgabenordnung, § 240, Rechtsspruch 9; BFH-Beschluß vom 4. November 1986 VII B 108/86, StRK, Abgabenordnung, § 258, Rechtsspruch 9; grundsätzlich auch BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489; vgl. dazu nachstehend Unterabschn.

  • BFH, 10.07.2001 - VIII R 35/00

    Kapitalerträge bei Anlegern der Ambros S.A.

    In diesem Zusammenhang kommt es entgegen der Ansicht des Klägers und der Vorinstanz nicht darauf an, ob die A in diesem Zeitraum auch im Stande gewesen wäre, alle ihre Verbindlichkeiten, also auch die noch nicht innerhalb eines absehbaren Zeitraums (von drei bis sechs Monaten; vgl. BFH-Urteil vom 8. März 1984 I R 44/80, BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415, unter 1. a der Gründe) fällig werdenden Renditen und gekündigten Kapitaleinlagen, auf einmal auszuzahlen.
  • BFH, 21.04.1999 - VII B 347/98

    Verjährungsunterbrechung gegenüber Gesellschaftern; Erlass von Säumniszuschlägen

    Das FG Köln habe dazu in dem Urteil vom 25. August 1997 12 K 5489/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 530) im Anschluß an das BFH-Urteil vom 8. März 1984 I R 44/80 (BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415) eine andere Auffassung vertreten, als der XI. und der V. Senat des BFH (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 16. Juli 1997 XI R 32/96, BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7).

    In dieser Hinsicht hat die neuere Rechtsprechung des BFH die in dem von der Beschwerde angeführten Urteil in BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415 aufgestellten Grundsätze ergänzt und konkretisiert.

  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    Sachliche Billigkeitsgründe sind gegeben, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 25. November 1980 VII R 17/78, BFHE 132, 159, BStBl II 1981, 204; vom 8. März 1984 I R 44/80, BFHE 140, 421, BStBl II 1984, 415, m. w. N.; vom 12. Januar 1989 IV R 67/87, BFHE 155, 484, BStBl II 1990, 259).
  • BFH, 16.09.1992 - X R 169/90

    Teilerlass von Säumniszuschlägen bei Überschuldung - Geltung des

  • FG Köln, 25.08.1997 - 12 K 5489/96

    Erlass der Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer; Zahlungsunfähigkeit und

  • BFH, 24.01.1989 - VII B 188/88

    Säumniszuschlag - GmbH - Haftung des Geschäftsführers

  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 12/96

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

  • BFH, 29.06.1987 - X R 22/81

    Anforderungen an die Entscheidung über ein Erlassbegehren - Überschreitung der

  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 63/03

    Schneeballsystem: Zufluss von Kapitalerträgen bei Novation

  • BFH, 02.07.1998 - IV R 60/97

    Krankenpfleger - Selbständige Tätigkeit - Kassenprüfung beim Finanzamt -

  • BFH, 19.06.1997 - IV B 70/96

    Pflicht des Finanzgerichts zur Mitteilung über das Vorliegen der Steuerakten und

  • BFH, 07.05.1993 - III R 43/89

    Gerichtliche Überprüfbarkeit des Erlasses von Säumniszuschlägen als

  • BFH, 04.11.1986 - VII B 108/86

    Möglichkeit einer Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich von Säumniszuschlägen

  • BFH, 18.05.2001 - VIII B 25/01

    Zinszufluss bei Schneeballsystem; Schuldumschaffung

  • BFH, 14.05.1987 - X R 26/81

    Anforderungen an den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis -

  • BFH, 22.01.1993 - III R 92/89

    Erlass von Verspätungs- und Säumniszuschlägen nach Tod des Steuerpflichtigen und

  • BFH, 26.04.1988 - VII R 127/85

    Erlass der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis wegen unbilliger Härte -

  • FG Düsseldorf, 20.03.2002 - 4 K 3636/98

    Erfordernisse der sachlichen Unbilligkeit; Voraussetzungen des Erlasses;

  • BFH, 20.12.1995 - I R 166/94

    1. Zinsabschlag ist auch bei Gläubiger von Kapitalerträgen zu erheben, der in

  • BFH, 21.10.1987 - X R 29/81

    Anforderungen an den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis -

  • BFH, 23.04.2012 - I B 100/11

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Billigkeitsmaßnahme - Keine

  • BFH, 07.10.1997 - VIII R 40/97
  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 72/95

    Stille Beteiligung als Gesellschafter an einem Handelsgewerbe - Steuerrechtliche

  • FG München, 27.02.1997 - 14 K 1625/94

    Anspruch auf Erlass von Umsatzsteuer nebst Säumniszuschlägen; Unbilligkeit der

  • BFH, 04.01.1996 - VII B 209/95

    Heranziehung des Haftungsschuldners für Säumniszuschläge

  • BFH, 04.06.1996 - VII S 9/96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage -

  • BFH, 26.07.1988 - VII R 84/87

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Nichtabführung von Lohnsteuer -

  • BFH, 09.02.1987 - IV B 53/86

    Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung - Ablehnung des Erlasses

  • BFH, 02.07.1986 - I R 5/83

    Ermessensfehlerhaftigkeit der Ablehnung eines Erlassantrages - Verhinderung der

  • BFH, 23.06.1999 - IV B 7/99

    Versäumniszuschläge - Hälftiger Erlaß - Billigkeitsgründe

  • FG Düsseldorf, 06.11.1998 - 18 K 6133/96

    Voraussetzungen der sachlichen Unbilligkeit; Unsatzsteuerausweis durch

  • FG Düsseldorf, 20.03.1997 - 10 K 7339/94

    Erlass von Einkommensteuer (ESt) und Umsatzsteuer (USt) aus Billigkeitsgründen;

  • BFH, 02.02.1989 - V R 171/83

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrages auf Erlaß von Säumniszuschlägen -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1988 - 6 A 118/87
  • FG Hamburg, 15.05.2013 - 4 K 43/12

    Verfahrensrecht: Erlass von Säumniszuschlägen

  • FG Baden-Württemberg, 27.04.2001 - 9 K 116/99

    Kein Erlass von als Sonderausgaben abzugsfähiger nachgezahlter Kirchensteuer bzw.

  • FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00

    Rechtsbehelfe gegen einen vom Finanzamt gestellten Insolvenzantrag; Überprüfung

  • FG Hamburg, 26.06.2013 - 4 K 149/12

    AO-Verfahrensrecht in Zollsachen: Billigkeitserlass von Aussetzungszinsen und

  • FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1131/08

    Keine Berücksichtigung eines bei einem Vorerwerb nicht verbrauchten Rests des

  • BFH, 21.02.1991 - V R 41/86

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch ein Finanzgericht durch Stützen einer

  • FG Hessen, 31.01.2005 - 6 V 3493/04

    Steuerhinterziehung bei Nichterklären von wiederangelegten Zinsen

  • FG Hessen, 04.08.2004 - 6 V 4700/03

    Zufluss von Zinserträgen bei Schuldumschaffung aus anderen Einlagen

  • FG Hamburg, 22.05.1997 - II 137/96

    Billigkeitserlass eines Säumniszuschlags zur Umsatzsteuer ; Eingang bei der

  • FG München, 26.09.2011 - 14 K 2885/10

    Kein Erlass von Steuern im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs - Erlass von

  • FG München, 26.10.2010 - 14 K 2094/09

    Erlass von Steuerschulden

  • FG München, 11.11.2009 - 14 K 3725/07

    Erlass von Verspätungszuschlägen und Säumniszuschlägen

  • FG Saarland, 18.02.2003 - 1 V 445/02

    Zufluss von Einnahmen bei Schneeballsystem (§ 11 EStG)

  • FG München, 10.05.2012 - 14 K 37/11

    Erlass von Säumniszuschlägen

  • FG Münster, 07.07.2010 - 11 K 800/08

    Erlaß von Säumniszuschlägen; Verschulden und Mitwirkungspflichten des

  • FG München, 22.06.2010 - 14 K 2354/08

    Erlass von Säumniszuschlägen

  • FG Hamburg, 29.06.2000 - II 509/99

    Erlaß von Nachforderungszinsen

  • FG München, 28.05.1998 - 13 K 1411/97

    Betrieb eines Einzelhandels mit Gebraucht- und Unfallfahrzeugen; Anspruch auf

  • BFH, 28.11.1991 - XI R 25/90

    Erlass einer Steuerschuld auf Grund unbilliger Härte

  • FG Münster, 30.08.1995 - 10 K 145/95
  • BFH, 12.11.1987 - V R 10/79

    Steuerbefreiung für Umsätze durch Übernahme von Bürgschaften und ähnlichen

  • FG Niedersachsen, 23.12.1997 - VII 465/96

    Erlass von Nachforderungszinsen zur Einkommensteuer; Sachliche Unbilligkeit der

  • FG Thüringen, 28.01.1997 - III 170/96

    Steuererlass aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten; Säumniszuschläge als

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